Vorstand

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Besetzung

Dem Vorstand gehören die studentischen SenatorInnen sowie mindestens zwei weitere gewählte Studierende der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe an. Auf Beschluss der Vollversammlung kann die Zahl der gewählten Mitglieder erhöht werden [Satzung: §8 (1)]. Die Vollversammlung kann den Vorstand mandatieren [Satzung: §6 (7)].

Funktion

- Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Vollversammlungen und der StuVe um. Die Umsetzung kann auch delegiert werden [Satzung: §8 (4)].

- Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass es für die Vollversammlungen und Sitzungen der StuVe eine ordentliche Sitzungsleitung gibt und ein Protokoll geführt wird [Satzung: §8 (7)].

- Der Vorstand ernennt bis zu drei FinanzreferentInnen und bestellt eineN BeauftragteN für den Haushalt (siehe LHG: §65) [Satzung: §8 (8) und §12 (5)].

- Der Vorstand beruft Treffen der StuVe sowie bei Bedarf oder auf Antrag eine außerordentliche Vollversammlung ein.

- Der Vorstand prüft die Satzungen der Fachschaften.

Kontakt

Mail an vorstand@phka-stuve.de