Vorstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 29. Juni 2020, 14:33 Uhr

Besetzung

Dem Vorstand gehören die studentischen SenatorInnen sowie mindestens zwei weitere gewählte Studierende der Pädagogischen Hochschule Karlsruhe an. Auf Beschluss der Vollversammlung kann die Zahl der gewählten Mitglieder erhöht werden [Satzung: §8 (1)]. Die Vollversammlung kann den Vorstand mandatieren [Satzung: §6 (7)].

Funktion

- Der Vorstand setzt die Beschlüsse der Vollversammlungen und der StuVe um. Die Umsetzung kann auch delegiert werden [Satzung: §8 (4)].

- Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass es für die Vollversammlungen und Sitzungen der StuVe eine ordentliche Sitzungsleitung gibt und ein Protokoll geführt wird [Satzung: §8 (7)].

- Der Vorstand ernennt bis zu drei FinanzreferentInnen und bestellt einen Beauftragten für den Haushalt (siehe LHG: §65) [Satzung: §8 (8) und §12 (5)].

- Der Vorstand beruft Treffen der StuVe sowie bei Bedarf oder auf Antrag eine außerordentliche Vollversammlung ein.

- Der Vorstand prüft die Satzungen der Fachbereichsvertretungen.

Mitglieder

Kontakt

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